So genanntes Kirchenasyl, Beschluss vom 30.10.1995 - B XIV 17/95

Leitsatz: Die Gewährung von so genanntem Kirchenasyl ist geeignet, die Abschiebung eines Ausländers wesentlich zu erschweren. Deshalb kann die Verhängung von Sicherungshaft geboten sein.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: AG Worms (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 1998
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1998, Band: 33, Seiten: 442-443
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirche
B Rechtsprechung
B Asyl
B Asylrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Die Gewährung von so genanntem Kirchenasyl ist geeignet, die Abschiebung eines Ausländers wesentlich zu erschweren. Deshalb kann die Verhängung von Sicherungshaft geboten sein.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946