Untersagung kritischer Äußerungen über Glaubensgemeinschaft (Eilverfahren), Beschluss vom 09.06.1994 - 1 BvR 502/94 u.a

Leitsätze: Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf öffentlichkeitswirksame Korrekturen bei erfolgreichem Hauptsacheverfahren (Gegendarstellung oder Widerruf der Äußerungen) ist es ihn...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland Bundesverfassungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 1998
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1998, Band: 32, Seiten: 193-197
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Medien
B Rechtsprechung
B Sekte
B Universelles Leben e.V
B Meinungsfreiheit
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsätze: Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf öffentlichkeitswirksame Korrekturen bei erfolgreichem Hauptsacheverfahren (Gegendarstellung oder Widerruf der Äußerungen) ist es ihnen zuzumuten, die beanstandeten Aussagen, auch soweit sie scharfe, plakative oder überspitzte Formulierungen enthalten, jedenfalls vorläufig hinzunehmen.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946