Untersagung kritischer Äußerungen über Glaubensgemeinschaft (Eilverfahren), Beschluss vom 09.06.1994 - 1 BvR 502/94 u.a
Leitsätze: Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf öffentlichkeitswirksame Korrekturen bei erfolgreichem Hauptsacheverfahren (Gegendarstellung oder Widerruf der Äußerungen) ist es ihn...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1998
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1998, Band: 32, Seiten: 193-197 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Medien
B Rechtsprechung B Sekte B Universelles Leben e.V B Meinungsfreiheit |
Zusammenfassung: | Leitsätze: Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf öffentlichkeitswirksame Korrekturen bei erfolgreichem Hauptsacheverfahren (Gegendarstellung oder Widerruf der Äußerungen) ist es ihnen zuzumuten, die beanstandeten Aussagen, auch soweit sie scharfe, plakative oder überspitzte Formulierungen enthalten, jedenfalls vorläufig hinzunehmen. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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