Immissionsschutzrechtliche Beurteilung des so genannten Angelusläutens, Beschluss vom 02.09.1996 - 4 B 152.96
Leitsatz: Liturgisches Glockengeläute (hier: dreimal tägliches Angelusläuten) stellt in herkömmlichem Rahmen regelmäßig keine erhebliche Belästigung, sondern eine sozialadäquate Einrichtung dar (wie BVerwGE 68, 62). Für die Frage der Zumutbarkeit des Angelusläutens ist in erster Linie auf die Lautst...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2000
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2000, Band: 34, Seiten: 340-342 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Öffentliches Recht
B Religionsausübung B Rechtsprechung B Glockenläuten |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Liturgisches Glockengeläute (hier: dreimal tägliches Angelusläuten) stellt in herkömmlichem Rahmen regelmäßig keine erhebliche Belästigung, sondern eine sozialadäquate Einrichtung dar (wie BVerwGE 68, 62). Für die Frage der Zumutbarkeit des Angelusläutens ist in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des Einzelgeräusches und damit auf den Wirkpegel abzustellen, während die Mittelwertbildung an Bedeutung zurücktritt. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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