Ausnahme vom Verbot des Schächtens, zwingende religiöse Vorschriften, Urteil vom 21. 10. 1993 - 20 A 3887/92

Leitsatz: Eine Befreiung vom Verbot des Schächtens kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller nachweißt, dass die Schächtung als Vorrausetzung erlaubte Fleischgenuss von der Religionsgemeinschaft oder einer ihrer Teilgemeinschaften, nicht nur von einzelnen Gläubigen oder Gruppen, zwingend vorgesc...

Whakaahuatanga katoa

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Kaituhi rangatōpū: Nordrhein-Westfalen Oberverwaltungsgericht (Author)
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Reo:Undetermined language
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I whakaputaina: 1997
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1997, Huānga: 31, Pages: 465-475
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Rechtsprechung
B Schächten
Whakaahuatanga
Whakarāpopototanga:Leitsatz: Eine Befreiung vom Verbot des Schächtens kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller nachweißt, dass die Schächtung als Vorrausetzung erlaubte Fleischgenuss von der Religionsgemeinschaft oder einer ihrer Teilgemeinschaften, nicht nur von einzelnen Gläubigen oder Gruppen, zwingend vorgeschrieben ist. Im vorliegenden Fall wird dieser Nachweis für einen Antragsteller moslemischen Glaubens nicht als erbracht angesehen.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946