Ausnahme vom Verbot des Schächtens, zwingende religiöse Vorschriften, Urteil vom 21. 10. 1993 - 20 A 3887/92

Leitsatz: Eine Befreiung vom Verbot des Schächtens kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller nachweißt, dass die Schächtung als Vorrausetzung erlaubte Fleischgenuss von der Religionsgemeinschaft oder einer ihrer Teilgemeinschaften, nicht nur von einzelnen Gläubigen oder Gruppen, zwingend vorgesc...

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Detalles Bibliográficos
Autor Corporativo: Nordrhein-Westfalen Oberverwaltungsgericht (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Lengua no determinada
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Publicado: 1997
En: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Año: 1997, Volumen: 31, Páginas: 465-475
Clasificaciones IxTheo:SB Derecho canónico
Otras palabras clave:B Sacrificio ritual
B Jurisprudencia
Descripción
Sumario:Leitsatz: Eine Befreiung vom Verbot des Schächtens kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller nachweißt, dass die Schächtung als Vorrausetzung erlaubte Fleischgenuss von der Religionsgemeinschaft oder einer ihrer Teilgemeinschaften, nicht nur von einzelnen Gläubigen oder Gruppen, zwingend vorgeschrieben ist. Im vorliegenden Fall wird dieser Nachweis für einen Antragsteller moslemischen Glaubens nicht als erbracht angesehen.
ISSN:0340-8760
Obras secundarias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946