Eigenbedarf zugunsten von Glaubensgenossen, Urteil vom 25.08.1992 - 217 C 14/92

Leitsatz: Die Aufnahme von Mitgliedern der eigenen Religionsgemeinschaft in die vom Vermieter genutzte Wohnung begründet keine Bedarfslage hinsichtlich anderweitig vermieteter Räumlichkeiten.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Köln Amtsgericht Köln (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 1997
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1997, Band: 30, Seiten: 337-340
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kündigung
B Rechtsprechung
B Recht
B Religionsgemeinschaft
B Mietrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Die Aufnahme von Mitgliedern der eigenen Religionsgemeinschaft in die vom Vermieter genutzte Wohnung begründet keine Bedarfslage hinsichtlich anderweitig vermieteter Räumlichkeiten.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946