Urteil vom 15.12.2005 - 7 C 20.04

Leitsätze: Die Freie und Hansestadt Hamburg ist nicht befugt, Dritten zur Verwendung im Geschäftsverkehr vorformulierte Erklärungen zu überlassen, die den Geschäftspartner des Dritten zur Auskunft über seine Beziehungen zur Scientology veranlassen sollen. Die Herausgabe einer solchen "Schutzerk...

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Collectivité auteur: Deutschland Bundesverwaltungsgericht (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Allemand
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Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Publié: 2006
Dans: Kirche & Recht
Année: 2006, Volume: 12, Pages: 84
Classifications IxTheo:SB Droit canonique
Sujets non-standardisés:B Secte
B Intérêt public
B Hamburg
B Jurisprudence
B Liberté religieuse
B Scientologie
Description
Résumé:Leitsätze: Die Freie und Hansestadt Hamburg ist nicht befugt, Dritten zur Verwendung im Geschäftsverkehr vorformulierte Erklärungen zu überlassen, die den Geschäftspartner des Dritten zur Auskunft über seine Beziehungen zur Scientology veranlassen sollen. Die Herausgabe einer solchen "Schutzerklärung" an einzelne Interessenten könne nicht auf die Aufgabe der Staatsleitung und die aus ihr abgeleitete Ermächtigung zur Information und Warnung der Öffentlichkeit gestützt werden. Die Freie und Hansestadt Hamburg begnüge sich nicht damit, die Öffentlichkeit allgemein vor Gefahren zu warnen, die von einer Betätigung der Scientology-Bewegung im wirtschaftlichen Bereich drohen sollen. Sie sei vielmehr dazu übergegangen, die von ihr allgemein angenommenen Gefahren im konkreten Einzelfall zu bekämpfen, indem mit ihrer Hilfe die Geschäftsbeziehungen eines einzelnen Wirtschaftsunternehmens durch Verwendung der Schutzerklärung von Kontakten mit Scientologen freigehalten werden. Für einen solchen, der Freie und Hansestadt Hamburg zuzurechnenden Eingriff in die Freiheit des Glaubens oder weltanschaulichen Bekenntnisses fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage.
ISSN:0947-8094
Contient:Enthalten in: Kirche & Recht