Berücksichtigung des Kirchensteuerhebesatzes bi der Bemessung von Arbeitslosenhilfe, Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 18/01 R
Leitsatz: Bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe darf die Kirchensteuer als gewöhnlich anfallender, das Arbeitsgeld vermindernder gesetzlicher Abzug auch bei einem nicht der Kirche angehörenden Berechtigten berücksichtigt werden.
Körperschaft: | |
---|---|
Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2006
|
In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2006, Band: 40, Seiten: 211-214 |
weitere Schlagwörter: | B
Staatskirchenrecht
B Sozialrecht B Deutschland B Steuerrecht B Arbeitslosenhilfe B Rechtsprechung B Deutschland Bundessozialgericht B Kirchensteuer |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe darf die Kirchensteuer als gewöhnlich anfallender, das Arbeitsgeld vermindernder gesetzlicher Abzug auch bei einem nicht der Kirche angehörenden Berechtigten berücksichtigt werden. |
---|---|
ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
|