Berücksichtigung des Kirchensteuerhebesatzes bi der Bemessung von Arbeitslosenhilfe, Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 18/01 R

Leitsatz: Bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe darf die Kirchensteuer als gewöhnlich anfallender, das Arbeitsgeld vermindernder gesetzlicher Abzug auch bei einem nicht der Kirche angehörenden Berechtigten berücksichtigt werden.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland Bundessozialgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 2006
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2006, Band: 40, Seiten: 211-214
weitere Schlagwörter:B Staatskirchenrecht
B Sozialrecht
B Deutschland
B Steuerrecht
B Arbeitslosenhilfe
B Rechtsprechung
B Deutschland Bundessozialgericht
B Kirchensteuer
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe darf die Kirchensteuer als gewöhnlich anfallender, das Arbeitsgeld vermindernder gesetzlicher Abzug auch bei einem nicht der Kirche angehörenden Berechtigten berücksichtigt werden.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946