Beanstandung eines evangelischen Theologieprofessors, vorläufiger Rechtsschutz, Beschluss vom 08.11.1999 - 3 B 3242/99

Die in den evangelischen Kirchenverträgen bestehende Regelungslücke über die nachträgliche Beanstandung eines bereits berufenen Theologieprofessors an einer staatlichen evangelisch-theologischen Universitätsfakultät ist aus den verfassungsrechtlichen Bestimmungen über das Verhältnis von Kirche und S...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: VG Göttingen (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 2003
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2003, Band: 37, Seiten: 368-385
IxTheo Notationen:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
SB Katholisches Kirchenrecht
SD Evangelisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Staatskirchenrecht
B Evangelische Kirche
B Deutschland
B Lehrstuhl
B Rechtsprechung
B Philosophisch-Theologische Hochschule Passau
B Hochschulrecht
B Lehrbeanstandung
B Besetzung
B Hochschullehrer
B Katholische Theologie
Beschreibung
Zusammenfassung:Die in den evangelischen Kirchenverträgen bestehende Regelungslücke über die nachträgliche Beanstandung eines bereits berufenen Theologieprofessors an einer staatlichen evangelisch-theologischen Universitätsfakultät ist aus den verfassungsrechtlichen Bestimmungen über das Verhältnis von Kirche und Staat, insbesondere das kirchliche Selbstbestimmungsrecht (Art. 140 GG, 137 Abs. 3 WRV) und die korporative Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG), zu schließen. Zur Frage des Verhältnisses von kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) im Falle der Beanstandung eines Theologieprofessors, der sich von wesentlichen Lehr- und Bekenntnisaussagen der evangelisch-lutherischn Kirche losgesagt hat. Vorläufiger Rechtsschutz zwecks Fortsetzung der Forschungs-, Lehr- und Prüfungstätigkeit und Sicherung der hierfür erforderlichen Mittelausstattung des Lehrstuhls
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946