Beanstandung eines evangelischen Theologieprofessors, vorläufiger Rechtsschutz, Beschluss vom 08.11.1999 - 3 B 3242/99
Die in den evangelischen Kirchenverträgen bestehende Regelungslücke über die nachträgliche Beanstandung eines bereits berufenen Theologieprofessors an einer staatlichen evangelisch-theologischen Universitätsfakultät ist aus den verfassungsrechtlichen Bestimmungen über das Verhältnis von Kirche und S...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
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Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2003
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2003, Band: 37, Seiten: 368-385 |
IxTheo Notationen: | SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht SB Katholisches Kirchenrecht SD Evangelisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Staatskirchenrecht
B Evangelische Kirche B Deutschland B Lehrstuhl B Rechtsprechung B Philosophisch-Theologische Hochschule Passau B Hochschulrecht B Lehrbeanstandung B Besetzung B Hochschullehrer B Katholische Theologie |
Zusammenfassung: | Die in den evangelischen Kirchenverträgen bestehende Regelungslücke über die nachträgliche Beanstandung eines bereits berufenen Theologieprofessors an einer staatlichen evangelisch-theologischen Universitätsfakultät ist aus den verfassungsrechtlichen Bestimmungen über das Verhältnis von Kirche und Staat, insbesondere das kirchliche Selbstbestimmungsrecht (Art. 140 GG, 137 Abs. 3 WRV) und die korporative Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG), zu schließen. Zur Frage des Verhältnisses von kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) im Falle der Beanstandung eines Theologieprofessors, der sich von wesentlichen Lehr- und Bekenntnisaussagen der evangelisch-lutherischn Kirche losgesagt hat. Vorläufiger Rechtsschutz zwecks Fortsetzung der Forschungs-, Lehr- und Prüfungstätigkeit und Sicherung der hierfür erforderlichen Mittelausstattung des Lehrstuhls |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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