Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe, Urteil vom 26.05.2000 - 9 K 131/00
1. In einer glaubensverschiedenen Ehe begründet der gegen den einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehörenden Ehegatten gerichtete Kirchgeldbescheid keine Klagebfugnis des anderen Ehegatten. 2. Die Regelungen über das besondere Kirchgeld in Baden-Württemberg sind verfassungsgemäß. 3. Steue...
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格式: | Print 文件 |
语言: | German |
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出版: |
2001
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In: |
Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 2001, 卷: 46, Pages: 215-224 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
司法判决
B 税法 B 教税 B 给教会的捐款 |
总结: | 1. In einer glaubensverschiedenen Ehe begründet der gegen den einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehörenden Ehegatten gerichtete Kirchgeldbescheid keine Klagebfugnis des anderen Ehegatten. 2. Die Regelungen über das besondere Kirchgeld in Baden-Württemberg sind verfassungsgemäß. 3. Steuergegenstand des besonderen Kirchgeldes ist der Lebensführungsaufwand, für dessen Bemessung das gemeinsame Einkommen als Hilfsmaßstab herangezogen werden kann. Dies ist auch dann zulässig, wenn der einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehörende Ehegatte keine Einkünfte erzielt |
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ISSN: | 0044-2690 |
Contains: | Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
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