Abkopplung des kirchlichen Besoldungsrechts vom öffentlichen Dienst des Landes, Urteil vom 13.02.2001 - 3 A 3138/99
Leitsätze: Die durch Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 3 WRV gewährleisteten Grundsätze des Selbstbestimmungsrechts und der Ämterautonomie der Religionsgesellschaften enthält auch die Regelungskompetenz zur Festlegung der Besoldung abweichend von staatlichen Beamtenbesoldungs- und -versorgungsregelungen. E...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2005
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2005, Band: 39, Seiten: 30-34 |
IxTheo Notationen: | SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Staatskirchenrecht
B Autonomie B Kirchenbeamter B Besoldung B Beamtenrecht B Rechtsprechung |
Zusammenfassung: | Leitsätze: Die durch Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 3 WRV gewährleisteten Grundsätze des Selbstbestimmungsrechts und der Ämterautonomie der Religionsgesellschaften enthält auch die Regelungskompetenz zur Festlegung der Besoldung abweichend von staatlichen Beamtenbesoldungs- und -versorgungsregelungen. Eine im Vergleich zur Erhöhung der staatlichen Versorgungsbezüge um ein Prozentpunkt geringer ausgefallene Erhöhung der kirchenbeamtenrechtlichen Versorgungsbezüge und die damit verbundene erstmalige "Abkopplung" vom Besoldungs- und Versorgungsrecht des Landes Niedersachsen gibt keinen Anlass zur Bestimmung der Grenze kirchlicher Ämterautonomie im Besoldungsrecht, denn sie ist weder willkürlich noch unverhältnismäßig und genügt den Mindestanforderungen sozialer Sicherung, wie sie im staatlichen Bereich gelten. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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