Private Arbeitsvermittlung durch ein Mitglied von Scientology, Urteil vom 20.09.2001 - L 1 AL 49/01
Leitsätze: Angesichts des Umstandes, dass Scientology eine umstrittene Organisation ist, der in der Öffentlichkeit verbreitet der Charakter einer unlauteren Ziele verfolgenden Sekte beigemessen wird, muss ein um ordnungsgemäße Ausübung seiner Geschäfte bemühter Arbeitsvermittler für ausländische Au-...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2005
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2005, Band: 39, Seiten: 299-307 |
IxTheo Notationen: | SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Staatskirchenrecht
B Scientology B Zugehörigkeit B Arbeitsamt B Rechtsprechung B Sekte B Arbeitsplatz |
Zusammenfassung: | Leitsätze: Angesichts des Umstandes, dass Scientology eine umstrittene Organisation ist, der in der Öffentlichkeit verbreitet der Charakter einer unlauteren Ziele verfolgenden Sekte beigemessen wird, muss ein um ordnungsgemäße Ausübung seiner Geschäfte bemühter Arbeitsvermittler für ausländische Au-Pair-Mädchen auf die Scientology-Zugehörigkeit der Gastfamilien hinweisen. Der Zuverlässigkeit als Zugangsvoraussetzung zur privaten Arbeitsvermittlung kann eine mehrjährige Tätigkeit als so genannter Auditor bei Scientology entgegenstehen. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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