Private Arbeitsvermittlung durch ein Mitglied von Scientology, Urteil vom 20.09.2001 - L 1 AL 49/01

Leitsätze: Angesichts des Umstandes, dass Scientology eine umstrittene Organisation ist, der in der Öffentlichkeit verbreitet der Charakter einer unlauteren Ziele verfolgenden Sekte beigemessen wird, muss ein um ordnungsgemäße Ausübung seiner Geschäfte bemühter Arbeitsvermittler für ausländische Au-...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Rheinland-Pfalz Landessozialgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 2005
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2005, Band: 39, Seiten: 299-307
IxTheo Notationen:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Staatskirchenrecht
B Scientology
B Zugehörigkeit
B Arbeitsamt
B Rechtsprechung
B Sekte
B Arbeitsplatz
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsätze: Angesichts des Umstandes, dass Scientology eine umstrittene Organisation ist, der in der Öffentlichkeit verbreitet der Charakter einer unlauteren Ziele verfolgenden Sekte beigemessen wird, muss ein um ordnungsgemäße Ausübung seiner Geschäfte bemühter Arbeitsvermittler für ausländische Au-Pair-Mädchen auf die Scientology-Zugehörigkeit der Gastfamilien hinweisen. Der Zuverlässigkeit als Zugangsvoraussetzung zur privaten Arbeitsvermittlung kann eine mehrjährige Tätigkeit als so genannter Auditor bei Scientology entgegenstehen.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946