Absenkung der Vergütung auf der Grundlage der AVR, Urteil vo 15.11.2001 - 6 AZR 88/01

Leitsätze: 1. Die Arbeitsvertragsrichtlinien für Anstalten und Einrichtungen, die dem Diakonischen Werk der EKD angeschlossen sind (AVR), sind keine Tarifverträge und können ein Arbeitsverhältnis nicht wie einen Tarifvertrag unmittelbar und zwingend gestalten. 2. Bei der Arbeitsrechtlichen Kommissio...

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Autor Corporativo: Deutschland Bundesarbeitsgericht (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Lengua no determinada
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Publicado: 2005
En: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Año: 2005, Volumen: 39, Páginas: 374-382
Clasificaciones IxTheo:S Derecho eclesiástico
Otras palabras clave:B Contracto colectivo de trabajo
B Derecho laboral
B Institución eclesial
B Evangelische Kirche in Deutschland
B Legislación sobre la Iglesia nacional
B Empleo
B Estado
B Iglesia
Descripción
Sumario:Leitsätze: 1. Die Arbeitsvertragsrichtlinien für Anstalten und Einrichtungen, die dem Diakonischen Werk der EKD angeschlossen sind (AVR), sind keine Tarifverträge und können ein Arbeitsverhältnis nicht wie einen Tarifvertrag unmittelbar und zwingend gestalten. 2. Bei der Arbeitsrechtlichen Kommission handelt es sich um eine unabhängige, paritätisch besetzte Kommission. Sie ist auch nach der Umstellung im Jahr 1997 auf das Verbandsprinzip ordnungsgemäß besetzt, wenn ein Personalleiter als Kommissionsmitglied der Mitarbeiterseite angehört. 3. Die Absenkung der Vergütung gemäß der Anlage 18 AVR - zur Beschäftigungssicherung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne abgeschlossene Ausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf - ist nicht unbillig im Sinne von § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB.
ISSN:0340-8760
Obras secundarias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946