Sex change operation and right to marry
Die Übersetzung des Titels lautet: "Geschlechtsumwandelnde Operation und das Recht zu heiraten". Hier dargestellt ist ein Fall, in dem ein Paar heiraten möchte und hier nach der Möglichkeit dazu fragt, da die Frau vor ihrer geschlechtsumwandelnden Operation als Mann verheiratet war und die...
Autore principale: | |
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Lingua non determinata |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Pubblicazione: |
1997
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In: |
Roman replies and CLSA advisory opinions
Anno: 1997, Pagine: 75-77 |
Notazioni IxTheo: | SB Diritto canonico |
Altre parole chiave: | B
Transessualità
B Chiesa cattolica Codex iuris canonici 1983. can. 1055 B Contrazione di matrimonio <motivo> B Chiesa cattolica Codex iuris canonici 1983. can. 1084 |
Riepilogo: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Geschlechtsumwandelnde Operation und das Recht zu heiraten". Hier dargestellt ist ein Fall, in dem ein Paar heiraten möchte und hier nach der Möglichkeit dazu fragt, da die Frau vor ihrer geschlechtsumwandelnden Operation als Mann verheiratet war und diese erste Ehe nichtig erklären lassen möchte. Die Autorin erklärt zunächst, dass beide Anfragen unabhängig voneinander betrachtet werden müssen. Die erste Ehe könne nichtig gesprochen werden, wenn ausreichende Beweise die Nichtigkeit bestätigen. Eine erneute Heirat ist jedoch ausgeschlossen, da das kanonische Gesetz die Frau, da sie als Mann geboren wurde, auch als Mann behandelt. Die Autorin betont, dass die Determination von Geschlechtlichkeit hier ausschlaggebend sei und stellt die kanonische Auslegung anhand eines Falles, der sich mit Transsexualität beschäftigt, dar |
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Comprende: | Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions
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