Contacting respondents for prorogation of competence

Die Übersetzung des Titels lautet: "Information des Beklagten über die Festlegung des Gerichtsstandes / Gerichtsortes". Manche Gerichte, die die Zuständigkeit erfragen müssen, informieren die Beklagten eher als den zuständigen Gerichtsvikar, geben dessen Namen und Adresse weiter, um eventu...

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書目詳細資料
主要作者: Manzelli, Michael (Author)
格式: Print Article
語言:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
出版: 1999
In: Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1999, Pages: 118-119
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 天主教會 Codex iuris canonici 1983. can. 1673
B Gerichtsstätte
B Gerichtskompetenz
實物特徵
總結:Die Übersetzung des Titels lautet: "Information des Beklagten über die Festlegung des Gerichtsstandes / Gerichtsortes". Manche Gerichte, die die Zuständigkeit erfragen müssen, informieren die Beklagten eher als den zuständigen Gerichtsvikar, geben dessen Namen und Adresse weiter, um eventuelle Fragen klären zu können und um so Fall und Verfahren zu erleichtern. Es geht hier um die Frage, ob diese Handhabung tatsächlich das Verfahren erleichtert. Der Autor erläutert, warum er diese Praxis eher als hinderlich betrachtet
Contains:Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions