Mietwert der Dienstwohnung für Geistliche
Der Mietwert einer Dienstwohnung verändert sich, wenn die Wohnung umgebaut oder erweitert wird. In solchen Fällen wird um eine Mitteilung an die bischöfliche Finanzkammer / Personalabteilung gebeten. Ebenfalls wird um eine Benachrichtigung gebeten, wenn die Haushälterin nicht mehr im Pfarrhaus wohnt...
Format: | Print Article |
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Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
2000
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In: |
Pfarramtsblatt
Year: 2000, Volume: 73, Pages: 383 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Official residence
B Norm |
Summary: | Der Mietwert einer Dienstwohnung verändert sich, wenn die Wohnung umgebaut oder erweitert wird. In solchen Fällen wird um eine Mitteilung an die bischöfliche Finanzkammer / Personalabteilung gebeten. Ebenfalls wird um eine Benachrichtigung gebeten, wenn die Haushälterin nicht mehr im Pfarrhaus wohnt |
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ISSN: | 0948-6224 |
Contains: | Enthalten in: Pfarramtsblatt
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