Islamischer Religionsunterricht, Urteil vom 04.11.1998 - 7 B 4.98 (nicht rechtskräftig)
1. Der Begriff der Religionsgemeinschaft erfordert nicht, dass sich der religiöse Zusammenschluss streng zu einer bestimmten Glaubensrichtung innerhalb der betreffenden Religion - hier der Islam - bekennt und von anderen abgrenzt. 2. Bei der Gestattung des Erteilens von Religionsunterricht in der Be...
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格式: | Print 文件 |
语言: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
出版: |
1999
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In: |
Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 1999, 卷: 44, Pages: 554-555 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
司法判决
B 伊斯兰教 B 宗教课程 |
总结: | 1. Der Begriff der Religionsgemeinschaft erfordert nicht, dass sich der religiöse Zusammenschluss streng zu einer bestimmten Glaubensrichtung innerhalb der betreffenden Religion - hier der Islam - bekennt und von anderen abgrenzt. 2. Bei der Gestattung des Erteilens von Religionsunterricht in der Berliner Schule außerhalb der ordentlichen Lehrfächer nach § 23 des Berliner Schulgesetzes aufgrund der so genannten Bremer Klausel des Art. 141 GG gelten die Grundsätze der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Gleichbehandlung. Eine Religionsgemeinschaft kann nur dann von der Erteilung von Religionsunterricht ausgeschlossen werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ihre Vertreter die schulrechtlichen Grundsätze für den Unterricht und ihre verfassungsrechtlichen Grundlagen nicht respektieren. (amtliche Leitsätze - abgedruckt im DVBl. 1999, 554 ff.) |
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ISSN: | 0044-2690 |
Contains: | Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
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