nullitatis matrimonii, Beschluss vom 18.05.1991

Die Apostolische Signatur erklärt sich kompetent, auf dem Verwaltungsweg eine am 08.03.1987 geschlossene Ehe wegen Totalsimulation seitens der Frau für nichtig zu erklären. Zu dem Verhältnis der Klagegründe Totalsimulation und Furcht wird festgehalten: Da die Totalsimulation ein Defekt des Willens i...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Katholische Kirche Signatura Apostolica (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 1991
In: Il diritto ecclesiastico
Jahr: 1991, Band: 102, Heft: 2, Seiten: 487-489
weitere Schlagwörter:B Ehe
B Furcht
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1103
B Rechtsprechung
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2
B Inkompatibilität
B Totalsimulation
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Apostolische Signatur erklärt sich kompetent, auf dem Verwaltungsweg eine am 08.03.1987 geschlossene Ehe wegen Totalsimulation seitens der Frau für nichtig zu erklären. Zu dem Verhältnis der Klagegründe Totalsimulation und Furcht wird festgehalten: Da die Totalsimulation ein Defekt des Willens ist, die Furcht aber nur ein Fehler (Mangel) desselben, können die beiden Nichtigkeitsgründe nicht subordinativ verhandelt werden
ISSN:0391-2191
Enthält:Enthalten in: Il diritto ecclesiastico