Glaubensfreiheit im Strafvollzug, Kammerbeschluß vom 12.11.1987 - 2 BvR 1388/87

Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gewährleistet nicht, dass ein im gelockerten Vollzug befindlicher Strafgefangener eine bestimmte, nur im geschlossenen Vollzug angebotene Veranstaltung besuchen kann

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland Bundesverfassungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 1992
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1992, Band: 25, Seiten: 352-353
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
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