Übertragung eines kommunalen Kindergartens auf kirchlichen Träger, Urteil vom 08.10.1987 - W 1 K 87 128
Durch das geltende bayerische Kindergartenrecht ist hinreichend sichergestellt, dass bei Übergang eines Kindergartens von kommunaler in kirchliche Trägerschaft die insbesondere nach der Verfassungslage gebotene Rechtsstellung der Benutzer gewahrt bleibt
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1992
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1992, Band: 25, Seiten: 334-343 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Kindergarten
B Rechtsprechung |
Zusammenfassung: | Durch das geltende bayerische Kindergartenrecht ist hinreichend sichergestellt, dass bei Übergang eines Kindergartens von kommunaler in kirchliche Trägerschaft die insbesondere nach der Verfassungslage gebotene Rechtsstellung der Benutzer gewahrt bleibt |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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