Weltanschauungsschulen, Urteil vom 19.09.1992
Die Möglichkeit, private Volksschulen wegen ihrer weltanschaulichen oder religiösen Ausrichtung zuzulassen, besteht nur um der positiven Bekenntnisfreiheit willen und nicht zu dem Zweck, vor (vermeintlichen) Verstößen gegen das Neutralitätsgebot in den Bereich der öffentlichen Regelschule auszuweich...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
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Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1993
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In: |
Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Jahr: 1993, Band: 38, Seiten: 327-341 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Schule
B Weltanschauung B Rechtsprechung |
Zusammenfassung: | Die Möglichkeit, private Volksschulen wegen ihrer weltanschaulichen oder religiösen Ausrichtung zuzulassen, besteht nur um der positiven Bekenntnisfreiheit willen und nicht zu dem Zweck, vor (vermeintlichen) Verstößen gegen das Neutralitätsgebot in den Bereich der öffentlichen Regelschule auszuweichen. Wenn der Unterricht an öffentlichen Gemeinschaftsschulen das Neutralitätsgebot verletzt, ist dagegen durch Rechtsmittel Abhilfe zu suchen |
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ISSN: | 0044-2690 |
Enthält: | Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
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