Weltanschauungsschulen, Urteil vom 19.09.1992

Die Möglichkeit, private Volksschulen wegen ihrer weltanschaulichen oder religiösen Ausrichtung zuzulassen, besteht nur um der positiven Bekenntnisfreiheit willen und nicht zu dem Zweck, vor (vermeintlichen) Verstößen gegen das Neutralitätsgebot in den Bereich der öffentlichen Regelschule auszuweich...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland Bundesverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1993
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Jahr: 1993, Band: 38, Seiten: 327-341
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Schule
B Weltanschauung
B Rechtsprechung
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Möglichkeit, private Volksschulen wegen ihrer weltanschaulichen oder religiösen Ausrichtung zuzulassen, besteht nur um der positiven Bekenntnisfreiheit willen und nicht zu dem Zweck, vor (vermeintlichen) Verstößen gegen das Neutralitätsgebot in den Bereich der öffentlichen Regelschule auszuweichen. Wenn der Unterricht an öffentlichen Gemeinschaftsschulen das Neutralitätsgebot verletzt, ist dagegen durch Rechtsmittel Abhilfe zu suchen
ISSN:0044-2690
Enthält:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht