intentio contra bonum sacramenti; incapacitas assumendi obligationes, Rota Romana, 23.10.1981

Ausgehend von den zwei Klagegründen beschäftigt sich das Urteil mit dem Verhältnis von incapacitas und simulatio. Die eingehende Darstellung der beiden Klagegründe gelangt zum Schluss, dass es aufgrund der aufgezeigten Elemente von incapacitas und simulatio kein Widerspruch ist, wenn ein und dieselb...

Whakaahuatanga katoa

I tiakina i:  
Ngā taipitopito rārangi puna kōrero
Kaituhi matua: Serrano Ruiz, José María 1931- (Author)
Hōputu: Print Tuhinga
Reo:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
E uta ana...
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I whakaputaina: 1983
In: Ephemerides iuris canonici
Year: 1983, Huānga: 39, Pages: 140-150
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Partialsimulation
B Ehe
B Simulation
B Homosexualität
B Unauflöslichkeit
B Rechtsprechung
B Psyche
B Eheunfähigkeit
Whakaahuatanga
Whakarāpopototanga:Ausgehend von den zwei Klagegründen beschäftigt sich das Urteil mit dem Verhältnis von incapacitas und simulatio. Die eingehende Darstellung der beiden Klagegründe gelangt zum Schluss, dass es aufgrund der aufgezeigten Elemente von incapacitas und simulatio kein Widerspruch ist, wenn ein und dieselbe Person sowohl unfähig ist, die wesentlichen Ehepflichten zu übernehmen, als auch durch positiven Willensakt Eigenschaften oder Ziele der Ehe auszuschließen. Um der Anwendung dieser Überlegung in der Rechtsprechung aufzuzeigen, wird ein Urteil coram Ewers aus 1968 und eines aus 1972 angeführt, in denen es zu konformen Urteilen kam aufgrund von incapacitas und simulatio. Im weiteren Verlauf geht das Urteil auf die Homosexualtität ein. Es werden Urteile zitiert, in denen die Homosexualität als Ursache für die Unfähigkeit verstanden wird, den ehelichen Konsens zu leisten. Demgegenüber werden andere angeführt, die in der Homosexualität den Ausschluss von Wesenseigenschaften der Ehe begründet sehen: Treue, Nachkommenschaft. Mit einer kurzen Darstellung des Ausschlusses der Unauflöslichkeit durch homosexuelle Personen schließt der In-Iure-Teil. Urteil: Affirmative ob exclusum bonum sacramenti. c. 1825 CIC/1917; c. 1084 CIC/1917; c. 1053 CIC/1917; c. 1013.2 CIC/1917; c. 1086.2 CIC/1917
ISSN:0013-9491
Contains:Enthalten in: Ephemerides iuris canonici