Wohnungseigentümerversammlung am Karfreitag, Beschluß vom 06.04.1987 - 2 W 144/85

Die Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung am Karfreitag um 16.00 h stellt jedenfalls dann keinen Verstoß gegen Feiertagsrecht dar, wenn sich viele der in Betracht kommenden Wohnungseigentümer nur anlässlich der Osterfeiertage in ihrer Wohnung aufhalten

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Schleswig-Holstein Oberlandesgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 1992
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1992, Band: 25, Seiten: 96-99
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Rechtsprechung
B Feiertagsregelung
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung am Karfreitag um 16.00 h stellt jedenfalls dann keinen Verstoß gegen Feiertagsrecht dar, wenn sich viele der in Betracht kommenden Wohnungseigentümer nur anlässlich der Osterfeiertage in ihrer Wohnung aufhalten
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946