Wohnungseigentümerversammlung am Karfreitag, Beschluß vom 06.04.1987 - 2 W 144/85
Die Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung am Karfreitag um 16.00 h stellt jedenfalls dann keinen Verstoß gegen Feiertagsrecht dar, wenn sich viele der in Betracht kommenden Wohnungseigentümer nur anlässlich der Osterfeiertage in ihrer Wohnung aufhalten
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1992
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1992, Band: 25, Seiten: 96-99 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Rechtsprechung
B Feiertagsregelung |
Zusammenfassung: | Die Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung am Karfreitag um 16.00 h stellt jedenfalls dann keinen Verstoß gegen Feiertagsrecht dar, wenn sich viele der in Betracht kommenden Wohnungseigentümer nur anlässlich der Osterfeiertage in ihrer Wohnung aufhalten |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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