Zur Privatschulgarantie und zum Umfang staatlicher Finanzhilfe, Urteil vom 30.11.1984 - 7 C 66.82

Art. 7 Abs. 4 GG enthält keine Bestandsgarantie für die einzelne private Ersatzschule; diese hat einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf staatliche Finanzhilfe nur nach Maßgabe dessen, was zur Erhaltung des privaten Ersatzschulwesens als Institution vonnöten war. Eine über die Regelförder...

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Collectivité auteur: Deutschland Bundesverwaltungsgericht (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Langue indéterminée
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Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Publié: 1990
Dans: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Année: 1990, Volume: 22, Pages: 251-256
Classifications IxTheo:SB Droit canonique
Sujets non-standardisés:B Situation financière
B École privée
B Jurisprudence
Description
Résumé:Art. 7 Abs. 4 GG enthält keine Bestandsgarantie für die einzelne private Ersatzschule; diese hat einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf staatliche Finanzhilfe nur nach Maßgabe dessen, was zur Erhaltung des privaten Ersatzschulwesens als Institution vonnöten war. Eine über die Regelförderung hinausgehende staatliche Finanzhilfe für den Betrieb einer privaten Ersatzschule kann ein Schulträger aufgrund des Art. 7 Abs. 4 GG nicht verlangen, wenn er von vornherein eine angemessene Eigenstellung aus eigenen Mitteln und Quellen nicht aufbringen kann, etwa weil er ohne wirtschaftliche und finanziell gesicherte Existenzbasis gegründet worden ist
ISSN:0340-8760
Contient:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946