Grenzen der Pressefreiheit bei der Berichterstattung über die private Lebensgestaltung eines Opus-Dei-Mitgliedes, Urteil vom 07.11.1984 - 9 0 12075/84
Mitgliedschaft und religiöse Betätigungsformen in einer kirchlichen Organisation (hier: Opus Dei) gehören zu dem vor öffentlicher Einblicknahme geschützten Bereich der Privatsphäre. Bei Abwägung von Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit ist insbesondere zu prüfen, ob eine authentische Berichterst...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1990
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1990, Band: 22, Seiten: 225-232 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Opus Dei
B Rechtsprechung B Persönlichkeitsrecht |
Zusammenfassung: | Mitgliedschaft und religiöse Betätigungsformen in einer kirchlichen Organisation (hier: Opus Dei) gehören zu dem vor öffentlicher Einblicknahme geschützten Bereich der Privatsphäre. Bei Abwägung von Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit ist insbesondere zu prüfen, ob eine authentische Berichterstattung auch ohne die Offenbarung von Identifikationsmerkmalen (Name etc.) möglich ist |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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