Grenzen der Pressefreiheit bei der Berichterstattung über die private Lebensgestaltung eines Opus-Dei-Mitgliedes, Urteil vom 07.11.1984 - 9 0 12075/84

Mitgliedschaft und religiöse Betätigungsformen in einer kirchlichen Organisation (hier: Opus Dei) gehören zu dem vor öffentlicher Einblicknahme geschützten Bereich der Privatsphäre. Bei Abwägung von Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit ist insbesondere zu prüfen, ob eine authentische Berichterst...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Landgericht München Bayern (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1990, Band: 22, Seiten: 225-232
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Opus Dei
B Rechtsprechung
B Persönlichkeitsrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Mitgliedschaft und religiöse Betätigungsformen in einer kirchlichen Organisation (hier: Opus Dei) gehören zu dem vor öffentlicher Einblicknahme geschützten Bereich der Privatsphäre. Bei Abwägung von Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit ist insbesondere zu prüfen, ob eine authentische Berichterstattung auch ohne die Offenbarung von Identifikationsmerkmalen (Name etc.) möglich ist
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946