Hausverbot für kirchlichen Kindergartens, Rechtsweg, Urteil vom 18.12.1985 - 7 B 83 A. 264

Leitsatz: Die Inanspruchnahme eines kirchlichen Kindergartens wird in Bayern allgemein dem Privatrecht zugeordnet. Für einen Streit über ein dort erteiltes Hausverbot ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben. Der Verwaltungsrechtsweg ist nicht gegeben, weil es sich nicht um eine öffen...

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出版: 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, 卷: 23, Pages: 309-316
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 司法判决
B 幼儿园
实物特征
总结:Leitsatz: Die Inanspruchnahme eines kirchlichen Kindergartens wird in Bayern allgemein dem Privatrecht zugeordnet. Für einen Streit über ein dort erteiltes Hausverbot ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben. Der Verwaltungsrechtsweg ist nicht gegeben, weil es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche, sondern um eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit handelt. - Eine gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde blieb beim BVerwG erfolglos (Kirch E 24, 170)
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946