Lack of due discretion; inability, Dublin (I. Instanz), 2.10.1984
Eheschließungsdatum: Mai 1976. Die Ehe wurde geschlossen, weil die Klägerin schon schwanger war. Schon vor der Eheschließung trank der Beklagte Alkohol in Übermaßen, was sich nach der Heirat fortsetzte und schließlich die Trennung verursachte. Obwohl die Aussagen zum Grund für das Scheitern der Ehe...
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格式: | Print Article |
語言: | Undetermined language |
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出版: |
1988
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, 卷: 24, Pages: 59-61 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Eheführungsunfähigkeit
B 結婚 B 天主教會 Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2 B 天主教會 Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3 B 心靈 B 婚姻法 B defectus discretionis iudicii B 司法判決 B Eheschließungsunfähigkeit |
總結: | Eheschließungsdatum: Mai 1976. Die Ehe wurde geschlossen, weil die Klägerin schon schwanger war. Schon vor der Eheschließung trank der Beklagte Alkohol in Übermaßen, was sich nach der Heirat fortsetzte und schließlich die Trennung verursachte. Obwohl die Aussagen zum Grund für das Scheitern der Ehe nicht einheitlich bei beiden Parteien sind, gibt der Beklagte wohl seinen Allkoholmissbrauch zu. Das psychologische Gutachten sieht die Probleme jedoch nicht so sehr in der Frage der Eheführungsunfähigkeit, sondern eher im Bereich des mangelnden Urteilsvermögens. Daher fällt das Urteil zum Klagegrund der Eheführungsunfähigkeit NEGATIVE aus. Das Gericht hällt jedoch auch die Frage des mangelnden Urteilsvermögens nicht für hinreichend erwiesen und fällt auch zu diesem Klagegrund ein NEGATIVES Urteil |
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Contains: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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