Ordnung zur Sicherstellung der Hygiene in Katholischen Krankenhäusern vom 01.03.1991

Die Hygieneordnung sieht besondere Aufgaben des leitenden Krankenhausarztes in Bezug auf die Hygiene vor, sowie die Errichtung einer Hygienekommission und die Einsetzung eines Hygienebeauftragten und ausgebildeter Hygienefachkräfte

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Katholische Kirche Diözese Münster (Westf) Generalvikariat (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1991
In: Kirchliches Amtsblatt
Jahr: 1991, Band: 125, Seiten: 87-88
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Katholisches Krankenhaus
B Norm
B Partikularrecht
B Münster (Westf)
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Hygieneordnung sieht besondere Aufgaben des leitenden Krankenhausarztes in Bezug auf die Hygiene vor, sowie die Errichtung einer Hygienekommission und die Einsetzung eines Hygienebeauftragten und ausgebildeter Hygienefachkräfte
Enthält:Enthalten in: Katholische Kirche. Diözese Münster (Westf), Kirchliches Amtsblatt