intentio contra bonum sacramenti, Rota Romana, 14.07.1988
Das Urteil befasst sich im juristischen Teil vorwiegend mit alten Rotaurteilen aus den 50er und 60er Jahren, die sich zur Frage des positiven Willensaktes äußern, der nur implizit gegeben ist. Im vorliegenden Fall will der Mann auf alle Fälle Kinder haben. Nach dem Ergebnis einer Untersuchung vor de...
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语言: | Undetermined language |
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出版: |
1989
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In: |
Monitor ecclesiasticus
Year: 1989, 卷: 114, Pages: 431-438 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
性无能
B 司法判决 B 假装 B 天主教会 Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2 B 婚姻 B 不可溶解 |
总结: | Das Urteil befasst sich im juristischen Teil vorwiegend mit alten Rotaurteilen aus den 50er und 60er Jahren, die sich zur Frage des positiven Willensaktes äußern, der nur implizit gegeben ist. Im vorliegenden Fall will der Mann auf alle Fälle Kinder haben. Nach dem Ergebnis einer Untersuchung vor der Eheschließung fehlen der Frau jedoch die inneren Geschlechtsorgane. Nach Aussagen der Zeugen hat der Mann die Gültigkeit seiner Ehe von der Tatsache abhängig gemacht, dass aus der Ehe Kinder hervorgehen. Die RR sieht in diesem Fall einen Scheidungsvorbehalt als gegeben an. CIC/1917: 1086.2 |
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ISSN: | 0026-976X |
Contains: | Enthalten in: Monitor ecclesiasticus
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