intentio contra bonum sacramenti, Brentwood, 13.05.1987
Die zivile Eheschließung fand im August 1964 statt. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor, eines wurde noch adoptiert. - Im September 1984 begannen Trennungsversuche, im April 1986 wurde die Ehe zivilrechtlich geschieden. Der Kläger reicht Ehenichtigkeitsklage ein unter folgender Begründung: Ausschl...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
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Veröffentlicht: |
1987
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Jahr: 1987, Band: 23, Seiten: 28-31 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Ehe
B Simulation B Sakramentalität B Rechtsprechung B Unauflöslichkeit B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2 |
Zusammenfassung: | Die zivile Eheschließung fand im August 1964 statt. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor, eines wurde noch adoptiert. - Im September 1984 begannen Trennungsversuche, im April 1986 wurde die Ehe zivilrechtlich geschieden. Der Kläger reicht Ehenichtigkeitsklage ein unter folgender Begründung: Ausschluss der Sakramentalität bzw. inadäquater Konsens mit Tendenz zur Simulation. Aufgrund v. a. der Parteienaussagen kommt das Gericht zu einem AFFIRMATIVEN Urteil: Ausschluss der Sakramentalität bei beiden Parteien. Entscheidend ist dabei das übereinstimmende Bekenntnis beider Parteien zu einer atheistischen Weltansschauung, die sie auch ihre Ehe ausdrücklich nicht als eine christliche Ehe schließen ließ, obwohl beide Parteien getauft waren |
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Enthält: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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