Das neue kirchliche Gesetzbuch im Spannungsfeld zwischen Recht und Moral
Der Autor gibt einen Überblick über die historischen Hintergründe und Entwicklungen, die zum neuen CIC/1983 geführt haben unter Einschluss der Hauptthemen der Veränderungen im CIC/1983. Weiter wird nach der Berechtigung und dem Zweck des kirchlichen Rechts gefragt. Dabei wird auf das biblische Recht...
Main Author: | |
---|---|
Contributors: | |
Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
1984
|
In: |
Jahrbuch der Universität Salzburg
Year: 1984 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 208, §1
B Church law B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 204, §1 B Codexreform B Foundations of B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 368 B Catholic church Codex Iuris Canonici 1983 B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 330, §1 B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1752 |
Summary: | Der Autor gibt einen Überblick über die historischen Hintergründe und Entwicklungen, die zum neuen CIC/1983 geführt haben unter Einschluss der Hauptthemen der Veränderungen im CIC/1983. Weiter wird nach der Berechtigung und dem Zweck des kirchlichen Rechts gefragt. Dabei wird auf das biblische Rechtserbe zum Verständnis des Codex verwiesen. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass das kanonische Recht der Kirche als Gemeinschaft von Menschen eine rechtliche Ordnung geben will, damit das Zusammenleben der Einzelnen in diesem sozialen Gefüge möglich und erleichtert wird. In einem 3. Punkt wird angesetzt bei dem Postulat der Sittlichkeit, dass sich nur in einer konkreten sittlichen Ordnung verwirklichen lässt. Aus Einzelfragen erwachsen in der Verallgemeinerung Normen, die dann ein Gerüst für eine solche Ordnung abgeben. Das Recht regelt in diesem Gefüge dann das Zusammenleben der Individuen und dient der Wahrung der Rechte des Einzelnen in Beziehung zum Anderen. Die Rechtsnormen sind garantierte Normen, die im Gesetz ihren Niederschlag finden. Kirchliche Rechtsnormen sieht der Autor als eine Hilfe im menschlichen Zusammenleben innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft. Der äußeren Gesetzesbefolgung muss ein inneres Suchen nach dem Willen Gottes vorausgehen |
---|---|
Contains: | Enthalten in: Universität Salzburg, Jahrbuch der Universität Salzburg
|