Untersagung kritischer Äußerungen gegenüber Glaubensgemeinschaften im Eilverfahren - Universelles Leben, Beschluss vom 09.06.1994 - 1 BvR 502/94 u. a
Auch Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf bei einem Erfolg im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls mögliche öffentlichkeitswirksame Korrekturen (Gegendarstellung, Widerrruf der Äußer...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1995
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In: |
Kirche & Recht
Jahr: 1995, Band: 1, Heft: 3, Seiten: 63 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Öffentlichkeitsarbeit
B Rechtsprechung B Sekte B Universelles Leben e.V |
Zusammenfassung: | Auch Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf bei einem Erfolg im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls mögliche öffentlichkeitswirksame Korrekturen (Gegendarstellung, Widerrruf der Äußerungen) ist es ihnen daher zuzumuten, kritische Aussagen, auch soweit sie scharfe, plakative oder überspitzte Formulierungen enthalten, jedenfalls vorläufig hinzunehmen. Vgl.: NJW 48 (1995), 1953; NVwZ 14 (1995), 471 |
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Beschreibung: | = [Fach] 985, S. 13 |
ISSN: | 0947-8094 |
Enthält: | Enthalten in: Kirche & Recht
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