Impotenz, Rota Romana

CIC-Reformkommission, in: CCCIC 6 (1974), 196, n. 2. Nach ihrer Eheschließung hatte die Klägerin, der Scheide und Gebärmutter fehlten, eine künstliche Scheide erhalten. Nach dem Ende ihrer Ehe suchte sie die Erlaubnis zu einer neuen Eheschließung wegen Nichtvollzugs zu erhalten. Nach Überprüfung des...

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主要作者: Raad, Ignatius (Author)
格式: Print Article
語言:Undetermined language
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Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
出版: 1981
In: Monitor ecclesiasticus
Year: 1981, 卷: 106, Pages: 46-49
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 性無能
B 婚姻法
B 司法判決
實物特徵
總結:CIC-Reformkommission, in: CCCIC 6 (1974), 196, n. 2. Nach ihrer Eheschließung hatte die Klägerin, der Scheide und Gebärmutter fehlten, eine künstliche Scheide erhalten. Nach dem Ende ihrer Ehe suchte sie die Erlaubnis zu einer neuen Eheschließung wegen Nichtvollzugs zu erhalten. Nach Überprüfung des Sachverhalts kam die Rota zu dem Schluss, dass nicht Inkonsummation, sondern Impotenz die Ehe verungültigte. In seinem Urteil stellt Raad fest: Die in can. 1068.1 CIC/1917 geforderte Perpetuität ist eine juristische Auffassung (conceptus), kein Ergebnis der Faktenlage (eventus facti). Das Fehlen der Vagina war im juristischen Sinn dauerhaft, weil es nur durch außerordentliche Mittel heilbar war, nämlich durch eine künstliche Scheide. Zu diesem schweren und gefährlichen Eingriff konnte die Frau aber nicht verpflichtet werden. Somit war die Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung impotent im Sinne von can. 1068.1 CIC/1917. Ferner: Eine erneute Eheschließung ist zulässig, da nach Auffassung der CIC-Reformkommission eine künstliche Scheide vor der Ehe den Erfordernissen zu einer gültigen Eheschließung entspricht. Die erste Ehe wäre nur durch eine Konvalidation gültig. Das Vorhaben des Anwalts, gegen die Ehe "ob defectum obiecti consensus" zu klagen, ist theoretisch zulässig, doch aufgrund der Klage wegen Impotenz hinfällig. can. 1068 CIC/1917
ISSN:0026-976X
Contains:Enthalten in: Monitor ecclesiasticus