Lack of due discretion; inability, Dublin (1. Instanz), 10.09.1981

Die Klägerin und der Beklagte heirateten im März 1973, nachdem sie sich seit 5 Jahren kannten. Zwischenzeitlich brach die Beziehung für ein halbes Jahr auseinander. Die Ehe verlief nicht glücklich, und es wurden keine Kinder aus ihr geboren. Im August 1976 verließ die Klägerin den Beklagten; 1977 wa...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Slevin, Osmund (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: 1987
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Jahr: 1987, Band: 23, Seiten: 58-62
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Eherecht
B Rechtsprechung
B Psyche
B defectus discretionis iudicii
B Eheunfähigkeit
B Eheschließungsunfähigkeit
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Klägerin und der Beklagte heirateten im März 1973, nachdem sie sich seit 5 Jahren kannten. Zwischenzeitlich brach die Beziehung für ein halbes Jahr auseinander. Die Ehe verlief nicht glücklich, und es wurden keine Kinder aus ihr geboren. Im August 1976 verließ die Klägerin den Beklagten; 1977 wandte sich die Klägerin mit einer Ehenichtigkeitsklage an das Dubliner Gericht, die jedoch abgewiesen wurde, weil sie keinen Klagegrund enthielt. Am 02.02.1979 erfolgte die zivilrechtliche Scheidung. Am 26.07.1979 reichte die Klägerin erneut eine Klage auf Ehenichigkeit ein, und zwar 1. aufgrund des Mangels an Urteilsvermögen auf Seiten ihres Mannes und 2. aufgrund der Unfähigkeit zur Erfüllung der wesentlichen Pflichten der Ehe, ebenfalls auf Seiten ihres Mannes. Trotz mehrerer Anfragen ist der Beklagte zu keiner Aussage bereit. Das Gericht ist der Auffassung, dass bezüglich keinem der beiden Klagegründe mit hinreichender Sicherheit festgestellt ist, dass sie eine Ehenichtigkeit begründen. Aus diesem Grund lautet das Urteil in beiden Fällen: Non constat de nullitate
Enthält:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland