intentio contra bonum prolis, Liverpool, 01.07.1987
Die Eheschließung erfolgte im März 1962. Nach vierjähriger Ehe begann die Beklagte ein Verhältnis mit ihrem Arbeitgeber, den sie nach Zerrüttung der Ehe im März 1970 heiratete. Aus beiden Ehen gingen bislang keine Kinder hervor. Der Klagegrund lautet auf Nichtigkeit der Ehe aufgrund von Ausschluss d...
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格式: | Print 文件 |
语言: | Undetermined language |
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出版: |
1987
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1987, 卷: 23, Pages: 10-12 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
司法判决
B 假装 B 天主教会 Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2 B 婚姻 B 后裔 |
总结: | Die Eheschließung erfolgte im März 1962. Nach vierjähriger Ehe begann die Beklagte ein Verhältnis mit ihrem Arbeitgeber, den sie nach Zerrüttung der Ehe im März 1970 heiratete. Aus beiden Ehen gingen bislang keine Kinder hervor. Der Klagegrund lautet auf Nichtigkeit der Ehe aufgrund von Ausschluss der Nachkommenschaft. Das Gericht urteilt AFFIRMTIVE, da eine so große Ablehnung gegenüber möglicher Schwangerschaft und Kindern seitens der Frau nachweisbar ist, dass sie nicht einmal auf Methoden der Empfängnisverhütung vertraute, sondern den Geschlechtsverkehr verweigerte |
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Contains: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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