intentio contra bonum prolis, Liverpool, 01.07.1987

Die Eheschließung erfolgte im März 1962. Nach vierjähriger Ehe begann die Beklagte ein Verhältnis mit ihrem Arbeitgeber, den sie nach Zerrüttung der Ehe im März 1970 heiratete. Aus beiden Ehen gingen bislang keine Kinder hervor. Der Klagegrund lautet auf Nichtigkeit der Ehe aufgrund von Ausschluss d...

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主要作者: Woolfenden, Graham (Author)
格式: Print 文件
语言:Undetermined language
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出版: 1987
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1987, 卷: 23, Pages: 10-12
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 司法判决
B 假装
B 天主教会 Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2
B 婚姻
B 后裔
实物特征
总结:Die Eheschließung erfolgte im März 1962. Nach vierjähriger Ehe begann die Beklagte ein Verhältnis mit ihrem Arbeitgeber, den sie nach Zerrüttung der Ehe im März 1970 heiratete. Aus beiden Ehen gingen bislang keine Kinder hervor. Der Klagegrund lautet auf Nichtigkeit der Ehe aufgrund von Ausschluss der Nachkommenschaft. Das Gericht urteilt AFFIRMTIVE, da eine so große Ablehnung gegenüber möglicher Schwangerschaft und Kindern seitens der Frau nachweisbar ist, dass sie nicht einmal auf Methoden der Empfängnisverhütung vertraute, sondern den Geschlechtsverkehr verweigerte
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland