intentio contra bonum prolis, Liverpool, 01.07.1987
Die Eheschließung erfolgte im März 1962. Nach vierjähriger Ehe begann die Beklagte ein Verhältnis mit ihrem Arbeitgeber, den sie nach Zerrüttung der Ehe im März 1970 heiratete. Aus beiden Ehen gingen bislang keine Kinder hervor. Der Klagegrund lautet auf Nichtigkeit der Ehe aufgrund von Ausschluss d...
1. VerfasserIn: | |
---|---|
Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1987
|
In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Jahr: 1987, Band: 23, Seiten: 10-12 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Ehe
B Simulation B Rechtsprechung B Nachkomme B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2 |
Zusammenfassung: | Die Eheschließung erfolgte im März 1962. Nach vierjähriger Ehe begann die Beklagte ein Verhältnis mit ihrem Arbeitgeber, den sie nach Zerrüttung der Ehe im März 1970 heiratete. Aus beiden Ehen gingen bislang keine Kinder hervor. Der Klagegrund lautet auf Nichtigkeit der Ehe aufgrund von Ausschluss der Nachkommenschaft. Das Gericht urteilt AFFIRMTIVE, da eine so große Ablehnung gegenüber möglicher Schwangerschaft und Kindern seitens der Frau nachweisbar ist, dass sie nicht einmal auf Methoden der Empfängnisverhütung vertraute, sondern den Geschlechtsverkehr verweigerte |
---|---|
Enthält: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
|