Berücksichtigung eines Kirchensteuerhebesatzes für arbeitslose Nichtkirchenmitglieder, Urteil vom 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass nach § 111 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AFG auch bei Arbeitslosen, die keiner Kirche angehören, bei der Berechnung des Nettoentgelts, nach dem sich die Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmt, ein Kirchensteuerhebesatz zu berücksichtigen ist. Vgl.: NJW 47 (1994), 2346;...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland Bundesverfassungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1995
In: Kirche & Recht
Jahr: 1995, Band: 1, Heft: 1, Seiten: 61
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Arbeitslosenhilfe
B Verfassungsrecht
B Rechtsprechung
B Hebesatz
B Kirchensteuer
Beschreibung
Zusammenfassung:Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass nach § 111 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AFG auch bei Arbeitslosen, die keiner Kirche angehören, bei der Berechnung des Nettoentgelts, nach dem sich die Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmt, ein Kirchensteuerhebesatz zu berücksichtigen ist. Vgl.: NJW 47 (1994), 2346; ZEvKR 39 (1994), 465
Beschreibung:= [Fach] 985, S. 5
ISSN:0947-8094
Enthält:Enthalten in: Kirche & Recht