Persönlichkeitsrechte im Ordensrecht
Der Artikel befasst sich mit den Persönlickeitsrechten, die das neue Recht der römisch-katholischen Kirche den Ordensleuten zugesteht. Der Autor stellt die Canones vor, die relevant sind. Er behandelt zunächst die Rechte, die sich aus dem Kapitel über die Rechte und Pflichten der Institute und ihrer...
Итог: | Der Artikel befasst sich mit den Persönlickeitsrechten, die das neue Recht der römisch-katholischen Kirche den Ordensleuten zugesteht. Der Autor stellt die Canones vor, die relevant sind. Er behandelt zunächst die Rechte, die sich aus dem Kapitel über die Rechte und Pflichten der Institute und ihrer Mitglieder ergeben. Er führt folgende Rechte näher aus: Recht zur Entfaltung der Persönlichkeit in der Christusnachfolge und durch die Beobachtung der evangelischen Räte, Recht auf das gemeinsame Leben. Ein weiterer Abschnitt ist den Rechten und Pflichten aller Gläubigen und der Kleriker und Laien gewidmet. Recht auf Gehör, Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht, Recht auf Einsatz und Ausbildung sind weitere Punkte. Den Schluss bildet die Darlegung der Persönlichkeitsrechte bei der Trennung von Mitgliedern von ihrem Institut |
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ISSN: | 1867-4291 |
Второстепенные работы: | Enthalten in: Ordenskorrespondenz
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