A critique by D. Shanahan on the Apostolic Signatura Sentence c. Staffa, 29.11.1975
Dies ist ein weiterer Beitrag zur Wiedergabe des Urteils (veröffentlicht in Canon Law Society Newslett. 33/1977, 13-39) mit der Einführung des Übersetzers und Kommentaren von Cyril, Murtagh. Shanahan stimmt nicht mit der Behauptung des Übersetzers überein, dass das Urteil eine verbindliche Quelle fü...
Kaituhi matua: | |
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Hōputu: | Print Tuhinga |
Reo: | English |
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I whakaputaina: |
1978
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In: |
Canon Law Society newsletter
Year: 1978, Huānga: 36, Pages: 31-40 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Ehe
B Ehekonsens B Urteil |
Whakarāpopototanga: | Dies ist ein weiterer Beitrag zur Wiedergabe des Urteils (veröffentlicht in Canon Law Society Newslett. 33/1977, 13-39) mit der Einführung des Übersetzers und Kommentaren von Cyril, Murtagh. Shanahan stimmt nicht mit der Behauptung des Übersetzers überein, dass das Urteil eine verbindliche Quelle für die Interpretation durch niedere Gerichte sei. Während er nichts an dem Urteil als solchem auszusetzen hat, ist er der Ansicht, dass der "In iure" - Teil, zahlreiche Mängel beinhaltet nicht nur in der Relevanz, Genauigkeit und dem Umgang mit den Quellen, sondern auch dass er eine restriktive Interpretation der Natur und des Objekts des Konsenses darbietet. Er meint, dass in ihrer Bezugnahme auf die wesentliche Frage, ob die Lehre in Gaudium et Spes, 47-52 von rechtlicher Bedeutung oder rein pastoraler Art sei, die Richter das Vertragskonzept des Ehekonsenses überbetont haben auf Kosten seiner Natur des Übereinstimmens. Die Kritik präsentiert eine umfassende Analyse der Argumentation im "In iure"-Teil |
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Contains: | Enthalten in: Canon Law Society of Great Britain and Ireland, Canon Law Society newsletter
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