A review of the Sentence of the Apostolic Segnatura, 29.11.1975 c. Staffa, and of previous critiques in CLSN
Dooley fügt seinen Standpunkt gegenüber dem Wert des Urteils und der Kritik in früheren Kommentaren hinzu. Er stellt das Urteil vor den Hintergrund der Schwierigkeiten zwischen der Signatur und niederländischen Gerichten und verfolgt dies durch eine Analyse der Quellen und Argumente im "In iure...
Κύριος συγγραφέας: | |
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Τύπος μέσου: | Εκτύπωση Άρθρο |
Γλώσσα: | Αγγλικά |
Έλεγχος διαθεσιμότητας: | HBZ Gateway |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Έκδοση: |
1978
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Στο/Στη: |
Canon Law Society newsletter
Έτος: 1978, Τόμος: 36, Σελίδες: 5-6 |
Άλλες λέξεις-κλειδιά: | B
Καθολική Εκκλησία (μοτίβο) Codex iuris canonici 1983. can. 1055
B Συναίνεση σε γάμο B Γάμος (μοτίβο) B Tria bona Lehre |
Σύνοψη: | Dooley fügt seinen Standpunkt gegenüber dem Wert des Urteils und der Kritik in früheren Kommentaren hinzu. Er stellt das Urteil vor den Hintergrund der Schwierigkeiten zwischen der Signatur und niederländischen Gerichten und verfolgt dies durch eine Analyse der Quellen und Argumente im "In iure"-Teil des Urteils. Er ist der Auffassung, dass der Kern des Problems der Konflikt sei zwischen der Interpretation der niederländischen Gerichte und anderer auf der Basis besonderer Konzepte ("communio vitae et amoris" als einen "existentiellen Konsens" umfassend; der Begriff der moralischen Impotenz) und der Sorge der Signatur über das Gewicht, das diesen Konzepten in der Form der Nichtigkeit beigemessen wird, und der Furcht, dass dieses Nichtigkeitsverfahren in vielen Ländern außer Kontrolle gerät. Dooley unterstützt die Quellenaussagen und Argumentation im "In iure"-Teil und bevorzugt die Ansicht, dass es nichts im Konzept der communio vitae et amoris gibt, das nicht bereits im traditionellen Verständnis der drei bona matrimonii enthalten wäre. Seiner Meinung nach ist die Gemeinschaft des ehelichen Lebens kein unabhängiges Konsensobjekt und auch kein unabhängiges wesentliches Recht in der Ehe Und: Canon Law Society newsletter 36/1978, 14-36 |
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Περιλαμβάνει: | Enthalten in: Canon Law Society of Great Britain and Ireland, Canon Law Society newsletter
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