Confesionalidad del Estado y sistema matrimonial español
Der Aufsatz handelt von spanischen Problemen des Verhältnisses von Kirche und Staat. Aufgezeigt wird die Geschichte der spanischen Gesetzgebung zur Eheschließungsform von der Zeit vor Trient bis zum Konkordat von 1953. Das II. Vaticanum hat festgestellt, dass die Beziehungen zwischen Kirche und Staa...
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Tipo de documento: | Print Artigo |
Idioma: | Espanhol |
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Publicado em: |
1977
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Em: |
Revista española de derecho canónico
Ano: 1977, Volume: 33, Páginas: 5-37 |
Outras palavras-chave: | B
Igreja católica Codex iuris canonici 1983. can. 1124
B Igreja católica Codex iuris canonici 1983. can. 1127 B Liberdade de religião B Spanien B Igreja B Estado |
Resumo: | Der Aufsatz handelt von spanischen Problemen des Verhältnisses von Kirche und Staat. Aufgezeigt wird die Geschichte der spanischen Gesetzgebung zur Eheschließungsform von der Zeit vor Trient bis zum Konkordat von 1953. Das II. Vaticanum hat festgestellt, dass die Beziehungen zwischen Kirche und Staat auf religiöser Freiheit basieren müssen. Spanien als katholischer Staat akzeptierte diese Lehre und gewährte die Zivilehe für alle Nichtkatholiken, die nachweisen konnten, dass sie die kirchlichen Amtsträger darüber in Kenntnis gesetzt hatten, dass sie nicht länger als Katholiken praktizierten. Sie hatten nicht mehr einen Priester aufzusuchen, da ein Einschreiben ausreichte. Dennoch bestehen weiterhin Probleme, z. B. weil Katholiken wieder diskriminiert werden, da ihnen die Freiheit verwehrt ist, die anderen erlaubt wurde. Solche, die geweiht sind oder das feierliche Gelübde der Keuschheit abgelegt haben, müssen nachweisen, dass sie dispensiert wurden. Der Verfasser meint, dass jedem neuen rechtlichen System eine gründliche Studie über die Prinzipien der Konfessionen vorausgehen sollte, um jede mögliche, ungerechte Beschränkung der Religionsfreiheit zu vermeiden |
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ISSN: | 0034-9372 |
Obras secundárias: | Enthalten in: Revista española de derecho canónico
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