Arbeitsrecht im Tendenzbetrieb. Ratgeber für Arbeitnehmer und deren Interessenvertretung

Der Ratgeber gibt einen Überblick über alle relevanten arbeitsrechtlichen Vorschriften, die für Beschäftigte in Tendenzbetrieben gelten. Zunächst wird ausführlich und praxisnah der Anwendungsbereich der betriebsverfassungsrechtlichen Vorschrift (§ 118 BetrVG) geklärt. Neben Unternehmen und Betrieben...

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Κύριος συγγραφέας: Noll, Gerhard (Συγγραφέας)
Τύπος μέσου: Εκτύπωση Βιβλίο
Γλώσσα:Μη καθορισμένη γλώσσα
Υπηρεσία παραγγελιών Subito: Παραγγείλετε τώρα.
Έλεγχος διαθεσιμότητας: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Έκδοση: Frankfurt a. M. [Verlag nicht ermittelbar] 2001
Στο/Στη:Έτος: 2001
Σημειογραφίες IxTheo:SB Κανονικό Δίκαιο, Δημόσιο Εκκλησιαστικό Δίκαιο
Άλλες λέξεις-κλειδιά:B Δίκαιο των επιχειρήσεων
B Εργατικό Δίκαιο
Περιγραφή
Σύνοψη:Der Ratgeber gibt einen Überblick über alle relevanten arbeitsrechtlichen Vorschriften, die für Beschäftigte in Tendenzbetrieben gelten. Zunächst wird ausführlich und praxisnah der Anwendungsbereich der betriebsverfassungsrechtlichen Vorschrift (§ 118 BetrVG) geklärt. Neben Unternehmen und Betrieben, die eine politische, koalitionspolitische, konfessionelle, caritative, erzieherische, wissenschaftliche oder künstlerische Tendenz verwirklichen, sind es vor allem die Medien, die den Tendenzschutz unterliegen. Die in dem Buch dargelegten Kriterien erleichtern eine Abgrenzung, denn nicht jeder Betrieb aus diesem Bereich ist auch ein Tendenzbetrieb. Ein Kapitel zum Individualarbeitsrecht behandelt alle Rechtsbereiche des Arbeitslebens wie Begründung, Inhalt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Insbesondere wird auf die Einschränkungen, die sich für diejenigen Beschäftigungen ergeben können, welche an der Tendezverwirklichung des Unternehmens mitwirken, und auf die Besonderheiten des Kündigungsrechts eingegangen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung. Ein Teil der Beteiligungsrechte kommt überhaupt nicht, ein Teil nur eingeschränkt zur Anwendung. Interessenvertretungen erfahren hier, welche Rechte ihnen im Rahmen der Betriebsverfassung zustehen und wie sie in der Praxis genutzt werden können