Inkompatibiliät und Kumulationsverbot
Seit den vergangenen Jahren ist zu beobachten, dass Priester und andere Mitarbeiter "unter Beibehaltung ihrer bisherigen Aufgabe" ein weiteres Tätigkeitsfeld zugewiesen bekommen. Nach can. 152 ist dies nicht unbegrenzt möglich; die Kumulation von inkompatiblen Ämtern ist verboten. Der Verf...
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Format: | Print Book |
Language: | Undetermined language |
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Published: |
Frankfurt a. M., Berlin, Bern u. a.
[publisher not identified]
1999
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In: | Year: 1999 |
Series/Journal: | Adnotationes in Ius Canonicum
11 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Incompatibility
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 526, §1 B Kumulationsverbot B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 152 B Church office B Accumulation of offices |
Summary: | Seit den vergangenen Jahren ist zu beobachten, dass Priester und andere Mitarbeiter "unter Beibehaltung ihrer bisherigen Aufgabe" ein weiteres Tätigkeitsfeld zugewiesen bekommen. Nach can. 152 ist dies nicht unbegrenzt möglich; die Kumulation von inkompatiblen Ämtern ist verboten. Der Verfasser klärt die Begriffe "Inkompatibilität" und "Kumulationsverbot" - hierbei handle es sich um unterschiedliche Institutionen. Die Inkompatibilität sei für das Verfassungsrecht der Kirche unverzichtbar, da sie die Ausübung von Vollmacht auf verschiedene Personen verteilt. Der Autor zeigt auf, welche Aufgaben nach geltendem Recht von einer Person ausgeübt werden können und welche nicht. Außerdem wird dargelegt, unter welchen Bedingungen einem Pfarrer mehrere Pfarreien nach can. 526 § 1 anvertraut werden können |
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