metus, Rota Romana, 41/80, PN 12665, 23.02.1980

In dritter Instanz urteilt die SRR negativ in einem Fall von metus, der aus der Eheschließung zwischen einem 26jährigen und einer 16jährigen hervorgeht. Es geht um die Drohung der Anzeige einer Abtreibung, durch die der Mann zur Ehe gezwungen worden sein will. Das erstinstanzliche Urteil war negativ...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: De Jorio, Arturo (VerfasserIn)
Medienart: Druck Buch
Sprache:Latein
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Veröffentlicht: 1987
In:Jahr: 1987
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Eherecht
B Katholische Kirche Rota Romana
B Furcht
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1103
B Rechtsprechung
Beschreibung
Zusammenfassung:In dritter Instanz urteilt die SRR negativ in einem Fall von metus, der aus der Eheschließung zwischen einem 26jährigen und einer 16jährigen hervorgeht. Es geht um die Drohung der Anzeige einer Abtreibung, durch die der Mann zur Ehe gezwungen worden sein will. Das erstinstanzliche Urteil war negativ, weil die Richter eher eine "Furcht von innen" als die notwendige "Furcht von außen" konstatierten. Das zweitinstanzliche Urteil dagegen bestätigt den metus aufgrund der in vielen Teilen Italiens vorjudizial vertretenen Meinung, dass die Hochzeit dem vorzeitigen Geschlechtsverkehr auf alle Fälle zu folgen habe. Die SRR meint, dass das Erfordernis der ungerecht eingeflößten Furcht nicht erfüllt sei. CIC/1917: 1087.1. Eine Kopie befindet sich im IKR MS