Arbeitszeitrecht in der Anwaltschaft
Der EuGH hat mit Urteil vom 14.5.2019 (NJW 2019, 1861) darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die volle Wirksamkeit der RL 2003/88/EG (Arbeitszeit-RL) und der darin enthaltenen Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten zu gewährleisten. Sie müssen deshalb Arbeitgeber verpflichten...
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Beteiligte: | |
Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
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Veröffentlicht: |
2020
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In: |
Neue juristische Wochenschrift
Jahr: 2020, Band: 73, Heft: 25, Seiten: 1761-1767 |
IxTheo Notationen: | SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht XA Recht |
weitere Schlagwörter: | B
Arbeitsrecht
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Zusammenfassung: | Der EuGH hat mit Urteil vom 14.5.2019 (NJW 2019, 1861) darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die volle Wirksamkeit der RL 2003/88/EG (Arbeitszeit-RL) und der darin enthaltenen Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten zu gewährleisten. Sie müssen deshalb Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. |
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ISSN: | 0341-1915 |
Enthält: | Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift
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