Der Verfassungsauftrag zur Wiedervereinigung der Konfessionen im Reichskirchenrecht des Alten Reichs

Vor dem Hintergrund, dass das Reichskirchenrecht des Alten Reichs meist falsch gelesen werde, nämlich viel zu modern im Sinne der Aufklärung und des Historismus, wovon das 16. und 17. Jahrhundert weit entfernt waren, beschäftigt sich der Verfasser mit eben diesem Reichskirchenrecht. Seine Untersuchu...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Heckel, Martin 1929- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1999
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung
Jahr: 1999, Band: 85, Seiten: 387-400
normierte Schlagwort(-folgen):B Deutschland / Unionsbestrebungen / Staatskirchenrecht / Geschichte 1555-1700
IxTheo Notationen:KBB Deutsches Sprachgebiet
KDJ Ökumene
SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Reichskirchenrecht
B Kirchengeschichte
B Geschichte
B Verfassungsrecht
B Reformation
B Neuzeit
B Recht
B Staat-Kirche-Verhältnis
Beschreibung
Zusammenfassung:Vor dem Hintergrund, dass das Reichskirchenrecht des Alten Reichs meist falsch gelesen werde, nämlich viel zu modern im Sinne der Aufklärung und des Historismus, wovon das 16. und 17. Jahrhundert weit entfernt waren, beschäftigt sich der Verfasser mit eben diesem Reichskirchenrecht. Seine Untersuchungspunkte sind folgende: I. Kircheneinheit und Glaubensspaltung als Problem der Reichsverfassung; II. Wahrung der Einheit trotz bzw. in der Spaltung; III. Die Kardinalfunktion des Wiedervereinigungsgebots; IV. Juristische Konstruktionen im Dienst der Einheitsidee. Der Religionsfriede als krisenbedingte Vorläufigkeits-, Not- und Ausnahmeordnung; V. Die Verfestigung des juristischen Systems im Widerspruch zu den Glaubensgrundlagen; VI. Der Antagonismus im Verfassungsgefüge der Religionsverträge; VII. Der Verfassungswandel im Wiedervereinigungsgebot. Abschließend hält er fest, das ganze Reichskirchenrecht sei ursprünglich auf das Wiedervereinigungsziel der Konfessionen aufgebaut und ausgerichtet gewesen, aber paradoxerweise habe gerade die äußere rechtliche Existenzgarantie für beide Konfessionen letztlich die konfessionelle Wiedervereinigung erschwert
Physische Details:S. 387 - 400
ISSN:0323-4142
Enthält:In: Savigny-Stiftung, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung