Le mariage éclaté: Qu'est-on en droit d'attendre du droit canonique?
Was kann man vom kirchlichen Recht überhaupt erwarten? Hierunter subsumiert der Verfasser eine Anzahl kritischer Anmerkungen, Vorschläge und Warnungen angesichts der wachsenden Distanz zwischen kirchlicher Ehelehre und der Wirklichkeit gelebter Ehen. Bernhard entwirft das Bild einer "dynamische...
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Hōputu: | Print Tuhinga |
Reo: | French |
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I whakaputaina: |
1982
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In: |
Revue de droit canonique
Year: 1982, Huānga: 32, Pages: 167 - 185 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Eherecht
B Ehe B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1055 |
Whakarāpopototanga: | Was kann man vom kirchlichen Recht überhaupt erwarten? Hierunter subsumiert der Verfasser eine Anzahl kritischer Anmerkungen, Vorschläge und Warnungen angesichts der wachsenden Distanz zwischen kirchlicher Ehelehre und der Wirklichkeit gelebter Ehen. Bernhard entwirft das Bild einer "dynamischen" Ehe, eines Prozesses, in dem die Partner zum "Ehe-Leib" werden. Erhebliche Zweifel an einem für alle Kulturen verbindlichen Eheverständnis werden geäußert wie auch an der automatischen Gleichsetzung von Ehevertrag und Sakrament. Vorgeschlagen wird eine Anerkennung der rein zivilen Eheschließung von Getauften wie auch umgekehrt eine "gestufte Sakramentalität" der Ehe. Die Rechtsprechung ist dabei, sich zu wandeln. Zu berücksichtigen ist aber in Zukunft von ihr, dass Menschen mit gänzlich unterschiedlichem Eheverständnis, aus völlig verschiedenen Kulturen oder von äußerst unterschiedlichen Charakteranlagen heiraten; ferner, dass die Ehe ein "Dauersakrament", kein punktuelles Geschehen ist |
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ISSN: | 0556-7378 |
Contains: | In: Revue de droit canonique
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