Die Parteierklärungen gem. Artt. 177-182 "Dignitas connubii", insbesondere die Präzisierungen zum gerichtlichen Geständnis in Art. 179 § 2 "Dignitas connubii"
Die Normen der Instruktion Dignitas Connubii zu den Parteiaussagen (Artt. 177-182) und ihre Übersetzungen in die deutsche Sprache werden kritisch untersucht und dargestellt. Die in Art. 179 § 2 DC neu eingeführte Legaldefinition des gerichtlichen Geständnisses in Ehenichtigkeitsverfahren erweist sic...
Résumé: | Die Normen der Instruktion Dignitas Connubii zu den Parteiaussagen (Artt. 177-182) und ihre Übersetzungen in die deutsche Sprache werden kritisch untersucht und dargestellt. Die in Art. 179 § 2 DC neu eingeführte Legaldefinition des gerichtlichen Geständnisses in Ehenichtigkeitsverfahren erweist sich dabei als nicht unproblematisch, weil alle Parteiaussagen vom Richter in ihrem Beweiswert zu ermessen sind, unabhängig davon, ob sie als Geständnis oder als andere Parteiaussage zu charakterisieren sind. Es ist auch zu fragen, ob die rechtssystematische Einordnung von Art. 180 § 2 DC betreffen die Glaubwürdigkeitszeugen nicht besser nach Art. 182 DC hätte erfolgen sollen, weil dieser Artikel auch auf das außergerichtliche Geständnis und die außergerichtliche Parteiaussage Anwendung finden kann |
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ISSN: | 0948-0471 |
Contient: | In: De processibus matrimonialibus
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