Kirchlicher Datenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung: eine Vergleichsstudie zum Datenschutzrecht der evangelischen und der katholischen Kirche

Die Kirchen sind traditionell unter den größten Datenverarbeitern in der Bundesrepublik Deutschland. Sie verarbeiten nicht nur viele persönliche Daten ihrer Mitglieder, sondern auch zahlreiche Datensätze sensibler Natur der Krankenhäuser und Kindergärten. Zwar sind ihre Krankenhäuser und ähnlichen s...

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Autor principal: Hoeren, Thomas 1961- (Author)
Tipo de documento: Print Artigo
Idioma:Alemão
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Publicado em: 2018
Em: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Ano: 2018, Volume: 37, Número: 6, Páginas: 373-375
Outras palavras-chave:B Proteção aos dados
B Direito de autodeterminação
B Europäische Union
Descrição
Resumo:Die Kirchen sind traditionell unter den größten Datenverarbeitern in der Bundesrepublik Deutschland. Sie verarbeiten nicht nur viele persönliche Daten ihrer Mitglieder, sondern auch zahlreiche Datensätze sensibler Natur der Krankenhäuser und Kindergärten. Zwar sind ihre Krankenhäuser und ähnlichen sozialen Dienste privatrechtlich organisiert; die Kirchen nehmen aber für sich in Anspruch, dass ungeachtet der Rechtsform das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nach Art. 140 GG iVm Art. 137 III Weimarer Reichsverfassung (WRV) Geltung hat. Umso mehr sind sie in der Pflicht, eigene, effekitve Datenschutzgesetze zu schaffen und durchzusetzen. Dies hat in der Vergangenheit nur zaghaft funktioniert. Jetzt stellt sich die Frage noch einmal mit besonderer Brisanz im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung
ISSN:0721-880X
Obras secundárias:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht