Kirchlicher Datenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung: eine Vergleichsstudie zum Datenschutzrecht der evangelischen und der katholischen Kirche
Die Kirchen sind traditionell unter den größten Datenverarbeitern in der Bundesrepublik Deutschland. Sie verarbeiten nicht nur viele persönliche Daten ihrer Mitglieder, sondern auch zahlreiche Datensätze sensibler Natur der Krankenhäuser und Kindergärten. Zwar sind ihre Krankenhäuser und ähnlichen s...
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Type de support: | Imprimé Article |
Langue: | Allemand |
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Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Publié: |
2018
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Dans: |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Année: 2018, Volume: 37, Numéro: 6, Pages: 373-375 |
Classifications IxTheo: | SB Droit canonique |
Sujets non-standardisés: | B
Droit à l'autodétermination
B Protection des données B Europäische Union |
Résumé: | Die Kirchen sind traditionell unter den größten Datenverarbeitern in der Bundesrepublik Deutschland. Sie verarbeiten nicht nur viele persönliche Daten ihrer Mitglieder, sondern auch zahlreiche Datensätze sensibler Natur der Krankenhäuser und Kindergärten. Zwar sind ihre Krankenhäuser und ähnlichen sozialen Dienste privatrechtlich organisiert; die Kirchen nehmen aber für sich in Anspruch, dass ungeachtet der Rechtsform das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nach Art. 140 GG iVm Art. 137 III Weimarer Reichsverfassung (WRV) Geltung hat. Umso mehr sind sie in der Pflicht, eigene, effekitve Datenschutzgesetze zu schaffen und durchzusetzen. Dies hat in der Vergangenheit nur zaghaft funktioniert. Jetzt stellt sich die Frage noch einmal mit besonderer Brisanz im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung |
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ISSN: | 0721-880X |
Contient: | Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
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